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Verkaufsbedingungen

Einleitung:

Die Firma Dickson Constant (nachstehend „Dickson Constant“) bekennt sich zu den ethischen Grundsätzen und Werten, die im Verhaltenskodex der Glen Raven Gruppe, ihrer Muttergesellschaft, enthalten und auf ihrer Website unter der Adresse / https://www.glenraven.com/en_us/code-of-conduct abrufbar sind.

Dickson Constant achtet besonders auf die unten aufgeführten Grundprinzipien und Grundrechte, zu deren Einhaltung Dickson Constant sich selbst und seine Zulieferer verpflichtet.

• keine Kinderarbeit, keine andere Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit im Einklang mit den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation und die Einhaltung der Vorschriften über Schwarzarbeit und Leiharbeit;

• sicherstellen, dass es innerhalb des Unternehmens oder gegenüber Dritten zu keiner Diskriminierung kommt;

• dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter über Arbeitsbedingungen verfügen, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz respektieren;

• sich auf keinerlei Form von Bestechung, auch nicht in passiver Form, einlassen. Bei Verdacht auf betrügerische Handlungen, Bestechungen oder bei nachweislichen korrupten Praktiken können Sie sich an den Ethikbeauftragten von Dickson Constant unter der auf unserer Website angegebenen Adresse wenden : dickson-ethic@laposte.net

• die Umweltschutzvorschriften einhalten und Auswirkungen des Unternehmens auf die Umweltbelastung verringern.

Artikel 1 – Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

Die Verkäufe von Dickson Constant unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vor allen Dokumenten des Käufers und insbesondere allen Einkaufsbedingungen Vorrang haben, die auf den Bestellungen des Käufers oder anderen . Dokumenten aufgeführt sein und im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen könnten, außer im Fall einer formellen und ausdrücklichen Ausnahmeregelung von Dickson Constant. Jede Auftragserteilung setzt die vorbehaltlose Annahme durch den Käufer und dessen volle Zustimmung zu diesen . Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, mit Ausnahme von Sonderbedingungen, die Dickson Constant dem Käufer vor der Bestellung schriftlich gewährt hat. Der Käufer erklärt und bestätigt, dass er innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit hatte, Sonderbedingungen zu verlangen und darüber zu verhandeln, und dass er sich später auf keinerlei rechtliche oder faktische Mittel berufen kann, um nachweisen, dass Dickson Constant die Verhandlungen in irgendeiner Form abgelehnt hätte. Es wird davon ausgegangen, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien abgeschlossen wurden; sie dürfen nicht zu Gunsten oder zum Nachteil einer der Parteien ausgelegt werden. Die Tatsache, dass sich Dickson Constant nicht zu irgendeinem Zeitpunkt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf sein Recht, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun, ausgelegt werden.

Alle anderen Dokumente als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen, Anleitungen, haben nur einen informativen und unverbindlichen Wert und sind nicht vertraglich bindend.

 

Artikel 2 – Geistiges Eigentum - Vertraulichkeit

Alle technischen Unterlagen, die den Kunden von Dickson Constant zur Verfügung gestellt oder zugesandt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Dickson Constant. Der Käufer verpflichtet sich, sie nicht in der Weise zu nutzen, dass die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte von Dickson Constant verletzt werden könnten, und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Artikel 3 - Bestellung

Jede Bestellung gilt als Annahme und Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, außer im Fall einer formellen und ausdrücklichen Ausnahmeregelung von Dickson Constant. Wird vor der Auftragserteilung ein Angebot erstellt, sind darin die besonderen Bedingungen aufgeführt, durch die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden. Unter Bestellung ist jeder Auftrag per E-Mail, Post, Fax,... bezüglich der Produkte zu verstehen, die auf den Preislisten von Dickson Constant erscheinen und die von Dickson Constant akzeptiert wird.

Nach Eingang der Bestellung ist sie für den Käufer unwiderruflich, es sei denn, es wurden mit Dickson Constant andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.

Im Falle eines Antrags auf Stornierung oder Änderung einer Bestellung durch den Käufer wird unser Unternehmen den Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt dieser Anfrage schriftlich davon informieren, ob die Stornierung oder Änderung der Bestellung akzeptiert wurde oder nicht und welche Auswirkungen diese Änderung auf die Preise, Fristen und sonstigen (eventuellen) Bedingungen hat.

Produkte, die einem (Zu)schnitt, einer Sonderbehandlung oder einer Sonderanfertigung für den Käufer unterzogen wurden,

können unter keinen Umständen von einer Stornierung oder Änderung der Bestellung betroffen sein.

 

Artikel 4 - Lieferung und Transport

4.1 - Beförderungsbedingungen und Gefahrübergang

Die Ware wird wie folgt geliefert: Abholung des Käufers von den Lagern von Dickson Constant oder Übergabe an einen Spediteur.

Im Falle einer Abholung durch den Käufer gilt die Lieferung als erfolgt, wenn der Käufer davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die Ware zu seiner Verfügung steht und versandbereit ist.

Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung über die Verfügbarkeit der Ware in Besitz, behält sich Dickson Constant das Recht vor, ihm Lager- und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen und/oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu liefern. Der Warentransport erfolgt stets auf Kosten und unter der Verantwortung des Käufers, es sei denn, es wurden mit Dickson Constant im Angebot andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.

In jedem Fall erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Produkte an den Käufer oder den Spediteur.

Zeitlich gestaffelte Lieferungen müssen von Dickson Constant ausdrücklich akzeptiert werden. Es obliegt dann dem Käufer, die Versandtermine und Chargen bei der Bestellung, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach unserer Aufforderung, anzugeben. Andernfalls kann Dickson Constant die Ware in annähernd gleichen Chargen, verteilt über den gesamten Lieferzeitraum, liefern.

4.2 – Lieferfristen

Die angegebenen Lieferzeiten dienen nur der Information und sind ohne Gewähr. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, unser Unternehmen formell über seine zwingenden Lieferfristen zu informieren. Der tatsächliche Liefertermin wird von der

Verkaufsabteilung von Dickson Constant bestätigt. Bei jedem Lieferverzug, dessen Termin von unserer Firma bestätigt wurde, kann der Käufer Recht auf eine pauschale Entschädigung in Form einer Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % pro vollendete

Verzugswoche haben, höchstens jedoch auf 7 % des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer und ohne Zubehör, des in Verzug geratenen Produkts. Diese Vertragsstrafe gilt als Deckung für den vollen Schaden des Käufers und schließt alle anderen

Sanktionen und Entschädigungen aufgrund des Lieferverzugs aus; was der Käufer vorbehaltlos akzeptiert. Der Betrag dieser von Dickson Constant nicht angefochtenen Vertragsstrafe wird auf eine zukünftige Bestellung angerechnet und hat keinen

Geldwert und kann keinesfalls für andere Zwecke verwendet werden und mehr als 10 % des Betrags einer künftigen Bestellung ausmachen.

Die Höhe der Vertragsstrafen für einen bestimmten Auftrag darf in keinem Fall 10 % der gesamten Auftragssumme übersteigen.

Lieferverzögerungen aus Gründen, die vom Willen von Dickson Constant unabhängig sind, insbesondere höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Katastrophen, Streiks, Transportprobleme, Schwierigkeiten bei der Rohstoffversorgung, Ausfall eines

Subunternehmers, Mitverschulden des Käufers (z.B. fehlende Informationen oder auch Nichteinhaltung früherer

Zahlungsverpflichtungen, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist) oder andere, vorübergehende Hindernisse, die von Dickson

Constant unverschuldet sind, geben dem Käufer nicht das Recht, den Verkauf rückgängig zu machen, die Ware abzulehnen oder eine Entschädigung im Sinne der obigen Definition zu verlangen. Die Strafklauseln auf den Unterlagen des Käufers sind

Dickson Constant gegenüber unwirksam. Im Falle des Eintretens eines der oben genannten Vorkommnisse oder eines anderen

Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung werden unsere Verpflichtungen ausgesetzt, bis die

Ursache des Verzugs behoben ist, und die Lieferung wird um den Zeitraum der Aussetzung verschoben.

Dickson Constant behält sich das Recht vor, die bestellten Mengen mit einer Toleranz von plus oder minus 10 % auf die bestellte Menge zu liefern und in Rechnung zu stellen.

Artikel 5 – Reklamationen bei Warenerhalt

5.1 - Der Käufer hat die Ware nach Erhalt zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Qualität, die Menge, die Artikelnummern und die Übereinstimmung der Ware mit der Bestellung. Jedes Produkt, das bei der Lieferung durch den Spediteur gemäß Artikel

L. 133-3 des Handelsgesetzbuchs nicht per Einschreiben mit Antwortschein, von dem gleichzeitig eine Kopie an unsere Firma geschickt wird, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt durch den Spediteur beanstandet wurde, gilt als vom Käufer in gutem

Zustand befunden und für die richtigen Mengen angenommen, so dass die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt. Jede Reklamation muss unter den unten vorgesehenen Bedingungen bestätigt werden.

Unbeschadet der vorgenannten Dispositionen, die der Käufer gegenüber dem Spediteur zu treffen hat, werden bei offensichtlichen Mängeln oder Fehlmengen alle Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Produkte von unserem

Unternehmen nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt in schriftlicher Form erfolgen und ein

Nachweis über die tatsächlich vorhandenen Mängel oder Fehlmengen vorgelegt wird. Dickson Constant behält sich das Recht vor, direkt oder indirekt Feststellungen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen.

5.2 - Jede Rücksendung von Waren (auch im Falle einer vertraglichen Garantie) bedarf der vorherigen und ausdrücklichen

Zustimmung von Dickson Constant. Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, es wurden mit Dickson Constant andere Vereinbarungen getroffen.

5.3 - Jede innerhalb der vorgenannten Frist gemeldete und als gültig anerkannte Reklamation berechtigt den Käufer zum

Umtausch von beschädigten Artikeln oder Waren, die visuelle Mängel aufweisen oder fehlende Artikel auf unsere Kosten, wobei jegliche Entschädigung oder Schadenersatzzahlung ausgeschlossen ist, insbesondere jegliche Erstattung von

immateriellen und/oder indirekten Kosten (wie z.B., aber nicht beschränkt auf: Arbeitszeit, Kosten für Abbau, Wiederaufbau, Transport ins Werk)

5.4 – Die Reklamation, die unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten geltend gemacht wird, setzt die Zahlung des Käufers der betreffenden Waren nicht aus.

Unsere Ratschläge, insbesondere im Hinblick auf die technische Anwendung, basieren auf unserer Erfahrung und unserem besten Wissen, dienen jedoch nur der Information und sind ohne Gewähr. Insbesondere obliegt es dem Käufer, gegebenenfalls durch Tests im Vorfeld, die Konformität der erhaltenen Waren zu überprüfen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.

5.5 - Dickson Constant ist bestrebt, sicherzustellen, dass seine Lieferanten die Verpflichtungen einhalten, die ihnen mit der

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) auferlegt sind, und übermittelt dem Käufer alle Informationen und Dokumente, die von den betreffenden Lieferanten ausgehändigt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Verpflichtung von Dickson Constant im Rahmen von REACH nur ein Mittel ist. Dickson Constant ist nicht verantwortlich für die Vollständigkeit und Genauigkeit der von seinen Lieferanten erhaltenen Informationen, und der Kunde kann keinesfalls dessen Haftung für die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung durch seine Lieferanten geltend machen.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen können Sicherheitsdatenblätter auf einfache Anfrage an den Käufer versandt werden. Die in diesen Blättern enthaltenen Angaben sind vom Käufer genauestens zu beachten.

 

Artikel 6 - Preise - Zahlungsbedingungen

6.1 - Unsere Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach der am Tag der Auftragserteilung gültigen

Preisliste, wie sie in dem betreffenden Angebot festgelegt sind. Sie verstehen sich netto, ohne Transport und ohne Steuern. Sie können jederzeit und insbesondere im Falle einer Änderung der Steuersätze, einer Senkung oder Erhöhung der Rohstoffkosten usw. geändert werden. Die neuen Preise werden innerhalb eines Monats nach ihrer Änderung allen gewohnten Käufern oder formell bei Auftragserteilung übermittelt; dies wird vom Käufer vorbehaltlos akzeptiert.

6.2 - Bei Vertragsabschluss/Bestellung nicht vorhergesehene Kosten wie Zölle und Nebenabgaben, Transport- und

Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers sowie etwaige Mehrkosten, die sich aus Sonderwünschen des Käufers ergeben.

6.3 - Alle Waren sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren gemäß obigem Artikel 4 zahlbar. Bei Vorauskasse wird kein Skonto gewährt, es sei denn, es wurden Sonderkonditionen vereinbart.

6.4 - Der Verkäufer zahlt die Mehrwertsteuer auf die Lastschriften. Bei Skonto ist bei Vorauskasse nur die dem bezahlten Preis entsprechende Mehrwertsteuer abzugsberechtigt.

6.5 - Die Zahlung der Rechnungen ist immer in Wasquehal fällig, unabhängig vom Ort der Lieferung. Wechsel und Akzepte stellen keine Abweichung von der Vertragsklausel über den Gerichtsstand dar.

Dickson Constant kann dem Käufer gegenüber nicht für die nicht rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage oder Einlösung der Wechsel und Schecks haften.

6.6 - Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Dickson Constant über die Gelder auf einer französischen Bank frei verfügen kann.

6.7 – In keinem Fall können die geschuldeten Beträge einbehalten oder verrechnet werden.

6.8 - Bei Tod des Käufers, einer Auflösung, eines Insolvenzverfahrens oder eines Konkurses der Firma, sowie für den Fall, dass sich der Käufer zuvor einer seiner Verpflichtungen (z.B. Nichtzahlung oder Zahlungsverzug) entzogen hat, oder bei ernsthaften Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit, kann dem Käufer der Verkauf verweigert werden, es sei denn, er liefert zufriedenstellende Garantien oder leistet eine Zahlung vor dem Versand.

Artikel 7 - Sanktionen bei Zahlungsverzug – Vertragsstrafen

7.1 – Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die übrigen Fälligkeiten und alle uns geschuldeten Beträge, gleich welcher Art, umgehend fällig, auch wenn sie über Wechsel erfolgen.

7.2 – Außerdem ist der Käufer gemäß Artikel L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs verpflichtet, bei Nichtzahlung am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum eine Verzugsentschädigung zu entrichten, die durch

Anwendung eines Zinssatzes in Höhe von 15 % pro Jahr auf die Gesamtheit der noch fälligen Beträge berechnet wird. Diese

Vertragsstrafen werden von Rechts wegen fällig und können automatisch dem Konto des Käufers belastet werden.

7.3 - Der Käufer hat für die Einziehungskosten eine Pauschale von 40 € zu zahlen. Darüber hinaus kann Dickson Constant eine zusätzliche Entschädigung für alle über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden Einziehungskosten verlangen.

 

 

 

Artikel 8 – EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 - DICKSON CONSTANT BEHÄLT DAS EIGENTUM AN DEN VERKAUFTEN WAREN BIS ZUR

EFFEKTIVEN ZAHLUNG DES VOLLSTÄNDIGEN KAUPREISES UND DER NEBENKOSTEN. Die Zustellung eines Zahlungsmittels, das eine Zahlungsverpflichtung (Wechsel oder sonstiges) begründet, stellt keine Zahlung im Sinne dieser Klausel dar. Die Nichtzahlung einer der fälligen Rechnungen kann zur Rückforderung der Waren führen. Diese

Bestimmungen schließen nicht aus, dass die Gefahr des Verlusts und der Verschlechterung der verkauften Ware sowie der durch sie eventuell verursachten Schäden mit der Lieferung auf den Käufer übergeht.

8.2 - Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu veräußern oder zu bearbeiten. Er kann sie jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Noch nicht verarbeitete Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung als unpfändbares Eigentum von Dickson Constant zu kennzeichnen.

Die Berechtigung zum Weiterverkauf oder zur Bearbeitung wird im Falle eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens automatisch entzogen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Artikel 9 - Vertragliche Gewährleistung und Haftung

9.1 - Umfang der vertraglichen Gewährleistung

Nur für die als erste Wahl verkauften Waren (ausgenommen Zuschnitte, Abverkaufs-Stoffe, Stoffe „außerhalb der Kollektion“ und Produkte aus Lagerräumung), die in keiner Weise behandelt oder weiterverarbeitet wurden, gelten Gewährleistungsansprüche.

Die folgenden Bestimmungen definieren die Gesamtheit der Verpflichtungen unseres Unternehmens aus der vertraglichen

Garantie:

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüchen zugunsten des Käufers für den Fall, dass er nicht als Spezialist für das gekaufte Produkt angesehen wird, profitiert er von einer vertraglichen und gegebenenfallsproduktspezifischen Garantie von Dickson Constant. Es obliegt dem Käufer, den besagten aktualisierten Garantieschein über die institutionelle Website von Dickson Constant anzufordern und/oder einzusehen. Die vertragliche Gewährleistung deckt in der Regel alle Konzeptionsfehler (sofern die Konzeption Dickson Constant nicht auferlegt wurde), Materialfehler (mit

Ausnahme der vom Käufer gelieferten Materialien), Verarbeitungsfehler und spezifische Garantien (z. B.

Verrottungsbeständigkeit, UV-Beständigkeit usw.) ab, wie sie auf besagtem Garantieschein des Produkts gegebenenfalls

gewährt werden.

Die Gewährleistungsdauer kann von Produkt zu Produkt variieren. Der Käufer muss sich bei der Verkaufsabteilung nach der

Gewährleistungsdauer für das gekaufte Produkt erkundigen. Falls es keinen spezifischen Garantieschein gibt, sind unsere

Produkte 24 Monate ab Warenausgabe garantiert.

Während der Gewährleistungsfrist hat der Käufer Dickson Constant unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels, spätestens jedoch 30 Tage nach Auftreten des Mangels oder Eingang einer Reklamation von dritter Seite, zu informieren. Es obliegt dem Käufer, die Berechtigung seiner Reklamation nachzuweisen. Sobald die Reklamation als begründet anerkannt ist, beschränkt sich die vertragliche Gewährleistung auf das freie Ermessen von Dickson Constant, das fehlerhafte Produkt auf eigene Kosten zu ersetzen oder abzuändern. Inbegriffen sind die Transportkosten für reparierte oder ausgetauschte Produkte,

Versicherungen und Zuschneidekosten, wenn der Zuschnitt Teil der ursprünglichen Leistung von Dickson Constant war. Die

Art der Beförderung liegt im alleinigen Ermessensspielraum von Dickson Constant. Weitere Kosten und/oder Auslagen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer muss das fehlerhafte Produkt auf ausschließliche Kosten von Dickson Constant mit dessen Zustimmung und nach dessen Anweisungen zurücksenden. In jedem Fall sind die Produkte, auf die ein Gewährleistungsanspruch erhoben wird, Dickson Constant und seinen Versicherern zur widersprüchlichen Begutachtung zur Verfügung zu stellen.

9.2- Ausschlüsse von der vertraglichen Gewährleistung

Mängel und Beschädigungen von gelieferten Produkten, die auf nicht ordnungsgemäße Lagerungs- und/oder

Konservierungsbedingungen beim Käufer zurückzuführen sind (z. B. Lagerung über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten), berechtigen den Käufer nicht zu den verschiedenen von unserem Unternehmen geschuldeten Garantien.

Die Gewährleistung gilt nur für Produkte, die vollständig von unserem Unternehmen hergestellt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn unsere Produkte unter nicht vorhergesehenen Verwendungs- oder Leistungsbedingungen eingesetzt wurden. Von der

Garantie ausgeschlossen sind (wobei diese Liste nicht erschöpfend ist): normale Abnutzung, unsachgemäße Pflege oder Pflege, die gegen die Empfehlungen von Dickson Constant verstößt, Veränderungen, Beeinträchtigungen oder Reparaturen durch andere Dritte als Dickson Constant.

Dickson Constant kann nicht für die Folgen eines unsachgemäßen Einbaus und insbesondere für die Nichteinhaltung der

Empfehlungen von Dickson Constant, der internationalen branchenspezifischen Normen und Standards (Richtung des Einbaus,

Mischung der Chargen usw.) verantwortlich gemacht werden.

9.3 - HAFTUNG

Ausgenommen die Vertragsstrafen wegen Lieferverzug, soweit anwendbar, kann Dickson Constant nicht für indirekte/immaterielle/Folgeschäden haftbar gemacht werden wie: Nutzungsausfall, Produktionsausfall, entgangener Gewinn,

Verdienstausfall, Imageschaden, Geschäftsschaden, Kosten für den Einbau und Ausbau, Anfertigung (wobei diese Liste nicht erschöpfend ist).

Unabhängig von der Rechtsnorm, auf der die Haftung von Dickson Constant beruht, und außer in Fällen groben oder vorsätzlichen Verschuldens, von Körperverletzung, Tod oder ausgenommen die öffentliche Ordnung, kann sie den

Betrag ohne Mehrwertsteuer des Werts des betreffenden Produkts oder der verwendeten Meterzahl des betreffenden

Produkts nicht übersteigen.

Über die Beschränkungen, Ausnahmen und Ausschlüsse hinaus, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im

Vertrag enthalten sind, verpflichtet sich der Käufer in seinem Namen und dem seiner Versicherer, von Dickson Constant, seinen Rechtsnachfolgern und Versicherern keine Wiedergutmachung von Schäden zu verlangen, die ausgeschlossen sind oder über die Entschädigungsgrenze hinausgehen. Der Käufer verpflichtet sich, Dickson Constant, seine Rechtsnachfolger und Versicherer gegen jegliche Ansprüche, Reklamationen, Verurteilungen schadlos zu halten, die sich aus den Ausschlüssen oder

Beschränkungen ergeben könnten.

 

Artikel 10 - Beilegung von Streitigkeiten – KLAUSEL ÜBER DIE TERRITORIALE ZUSTÄNDIGKEIT

10.1 – Als Zustellungsanschrift wählt unser Unternehmen seinen Firmensitz.

10. 2 – ALLE STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

UND UNSEREN VERKÄUFEN/UNSEREM VERTRAG FALLEN UNTER DIE AUSSCHLIESSLICHE

ZUSTÄNDIGKEIT DES HANDELSGERICHTS UNSERES FIRMENSITZES, unabhängig vom Ort der Bestellung, der

Lieferung, der Zahlung und der Zahlungsweise, und sogar bei einer Streitverkündung und mehreren Beklagten.

10.3 - Die Zuweisung der Zuständigkeit ist allgemein und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptklage, einen Antrag

auf Klageänderung, eine Klage zur Hauptsache oder ein beschleunigtes Verfahren handelt.

10.4 - Im Falle eines Gerichtsverfahrens oder jeder anderen Einziehungsklage unseres Unternehmens gehen die Kosten für die

Vorladung, das Gerichtsverfahren sowie die Anwalts- und Gerichtsvollzieherhonorare, alle Nebenkosten sowie alle

Aufwendungen, die mit der Nichteinhaltung der Zahlungs- oder Lieferbedingungen des betreffenden Auftrags durch den

Käufer verbunden sind oder sich daraus ergeben, zu Lasten des schuldigen Kunden.

 

Artikel 11 - Anwendbares Recht

Alle Fragen im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen/dem Vertrag, die in diesen Vertragsbestimmungen nicht behandelt sind, unterliegen dem französischen Recht (unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf) unter Ausschluss jedes anderen Gesetzes.